. ImHEIMKINDER-FORUM.DEberichtet »Benutzer2017« in einem von ihm am Montag, 6. Februar 2017, um 17:55 Uhr, eröffneten Thread betitelt »Durchgangsheim Bad Freienwalde: Erfolgreiche Rehabilitierung« @http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post541003:
. Eine Zeitung berichtet heute darüber, dass eine Betroffene, die im Durchgangsheim Bad Freienwalde lebte, nach langem Kampf endlich rehabilitiert wurde und nun eine Opferrente (300 EUR im Monat) erhalten kann:
Norda Krauel, so der Name der Betroffenen, war erst vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Dann wurde sie vom Oberlandesgericht Brandenburg rehabilitiert.
Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, vor den Gerichten für seine Rehabilitierung zu kämpfen, auch wenn der Weg steinig ist und erst bei oberen Instanzen Erfolg hat. Insbesondere inSachsen-Anhaltsind für Betroffene von Spezial- und Durchgangsheimen die Rehabilitierungsvoraussetzungen sehr günstig. Spielt die erste Instanz in diesen Fällen nicht mit, sollte man sich unbedingt an das sehr opferfreundliche Oberlandesgericht Naumburg wenden.
Näheres zu Sachsen-Anhalt hier:Achtung! Rehabilitierung für Bezirke Halle und Magdeburg@http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... Magdeburg/. (Diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben.)
Näheres zum Rehabilitierungsverfahren auch hier:Bundesverfassungsgerichtsbeschluss 2 BvR 2063/11, 18.12.2014 (insbesondere für alle Ehemaligen Heimkinder-OST)@http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... /?pageNo=3(in meinem Beitrag vom 10. Januar 2017 [um 16:18 Uhr]). (Diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben.)
Grüße
Benutzer2017 .
Boardnutzerin »Marianne Teltz« fügte dann dort auch sogleich im nachfolgenden Beitrag hinzu:
. Ich bin auch vom OLG Naumburg für Eilenburg rehabilitiert. Den zweiten Antrag für Halberstadt hat dann gleich das Amtsgericht positiv entschieden; da wurde sogar das Durchgangsheim Magdeburg und das Erich-Weinert Kinderheim Magdeburg mit rehabilitiert. .
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So Feb 19, 2017 2:31 pm, insgesamt 1-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
* Deutsche Gerichte sind heutzutage keine Geheimtribunale mehr, wie so manch einer es aus DDR-Zeiten gewohnt sein mag !! --- Niemand besitzt ein Recht auf Nichtveröffentlichung eines Gerichtsurteils !! --- Alle Gerichtsurteile sind öffentlich und dürfen überall weiterveröffentlicht werden !! .
ImHEIMKINDER-FORUM.DE@http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post542802, u.a., berichtet dieser Betroffene, am Samstag, 18. Februar 2017, um 13:50 Uhr, selbst über seinen jetzigen Erfolg im Berufungsgericht im Kammergericht in Berlin, wie folgt :
hat der 4. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin - Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Fischer, den Richter am Amtsgericht Weyand und die Richterin am Kammergericht Gärtner am 18. Januar beschlossen:
1. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Berlin - Rehabilitierungskammer - vom 16. September 2015 aufgehoben.
2. Die vorläufige Verfügung der stellvertretenden Referatsleiterin des Referats Jugendhilfe des Rates des Stadtbezirks Berlin - Lichtenberg vom 24. September 1981 und die Beschlüsse des Rates des Stadtbezirks Berlin - Lichtenberg, Jugendhilfeausschuss, vom 4. November 1981 und vom 17. Juni 1987 werden für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, soweit durch sie die Unterbringung des Betroffenen in einem Spezialkinderheim angeordnet wurde; die Einweisung des Betroffenen in die Spezialkinderheime "Charlotte Eisenblätter" in Blücherhof (Kreis Waren/Müritz) und "Erich Weinert" in Hohenleuben (Kreis Zeulenroda) wird für rechtsstaatswidrig erklärt. Der Betroffene wird insoweit rehabilitiert.
3. Es wird festgestellt, dass der Betroffene in der Zeit vom 16. November 1981 bis zum 19. April 1984 und in der Zeit vom 29. August 1987 bis zum 30. Juni 1989 zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten hat.
4. Kosten des Rehabilitierungsverfahren werden nicht erhoben; die Landeskasse Berlin hat die dem Betroffenen in beiden Instanzen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. .
Wie auch schon in meiner Einleitung zu diesem Beitrag ^^^ angedeutet, ist diesnatürlich nicht die einzige QUELLE im Internetwo dieses Gerichtsurteil veröffentlicht wird. .
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
Urteil:
Bezeichnung eines Rechtsbehelfs, Wiederaufnahmegrund, Spezialkinderheim, Durchgangsheim, geschlossene venerologische Station
Schlagworte:
Bezeichnung eines Rechtsbehelfs, Wiederaufnahmegrund, Spezialkinderheim, Durchgangsheim, geschlossene venerologische Station
Leitsätze:
1. Der in § 300 StPO zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke gebietet es auch im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, einen eingelegten Rechtsbehelf trotz abweichender Bezeichnung so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreichbar ist. Dies kann bedeuten, ein als „Anhörungsrüge“ bezeichnetes Schreiben als Wiederaufnahmeantrag anzusehen.
2. Stützt sich der Antrag auf Wiederaufnahme eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens auf Gutachten und wissenschaftliche Erkenntnisse (hier: zur Heimerziehung in der DDR), die dem ursprünglich erkennenden Gericht unbekannt waren und bei der damaligen Beschlussfassung nicht berücksichtigt wurden, liegt ein Wiederaufnahmegrund i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO vor.
3. Das OLG Naumburg hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe in der Regel unverhältnismäßig und allenfalls dann zu rechtfertigen ist, wenn der Betroffene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat.
4. Zur Rehabilitierung einer Einweisung in die geschlossene venerologische Station der Poliklinik Mitte in Halle.
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Füreine sofortige freiverfügbare völlig anonymisierte private Version des vollständigen Wortlauts dieses Urteils, siehe @http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post549201, den einleitenden Beitrag in diesem von Boardnutzer »Benutzer2017« am Mittwoch, 10. Mai 2017, um 17:06 Uhr, imHEIMKINDER-FORUM.DEeröffneten Thread ( = Diskussionsfaden). ---Wir sind ihm zum Dank verpflichtet!! .
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Fr Mai 12, 2017 11:24 am, insgesamt 1-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. re dem Landgericht Magdeburg - Beschluss vom 16.03.2017 – Reh. 123/16
Dieses ebensoextrem wichtige Rehabilitierungsurteil – in erster Instanz:im Landgericht Magdeburg:Kammer für Rehabilitierungsverfahren,in dem es sich ebenso um ein„Spezialkinderheim“handelt– hat es leider noch nicht in die Urteilsdatenbanken gefunden:
hat die Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Magdeburg durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht S……… und die Richterinnen am Landgericht O……… und W……… am 16. März 2017 beschlossen .
Während es sich in dem vorliegenden Fallum einen damals„unangepassten und disziplinlosen“ „achtjährigen Jungen“im„Spezialkinderheim Krassow“handelt, besteht, m.E., kein Zweifel, dass dieses Urteil, unter gleichen oder ähnlichen Umständen,genauso auch auf alle anderen damaligen„Spezialkinderheime“in der DDR zutreffen würde, und anwendbar wäre.
Füreine sofortige freiverfügbare völlig anonymisierte private Version des vollständigen Wortlauts dieses Urteils, siehe @http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post549199, den einleitenden Beitrag in diesem von Boardnutzer »Benutzer2017« am Mittwoch, 10. Mai 2017, um 17:06 Uhr, imHEIMKINDER-FORUM.DEeröffneten Thread ( = Diskussionsfaden). ---Wir sind ihm zum Dank verpflichtet!! .
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM