die Rehabilitierung ehemaliger DDR-Heimkinder nach den Vorschriften des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) spielt nach wie vor und insbesondere nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Ralf Weber, Norda Krauel u.a. bei der gerichtlichen Wiedergutmachung von SED-Unrecht eine große Rolle.
Diesem Themenkomplex und der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen - die z.T. als mangelhaft bzw. verbesserungswürdig beschrieben werden - widmet sich die lobenswerte Doktorarbeit der Berliner Juristin Anne-Luise Riedel-Krekeler, die vor einigen Monaten erschienen ist (http://bwv.verlag-online.eu/shop/bwv/ap ... l/id/5123/).
Frau Dr. Riedel-Krekeler stellt ihre Arbeit und ihre Erkenntnisse, die über die Rehabilitierung von Heimkindern hinaus für die gesamte wiedergutmachungsrechtliche Aufarbeitung von Bedeutung sind, am
Dienstag, 12. Mai 2015, 18 Uhr
in der Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus, Nikolaikirchplatz 5-7, 10178 Berlin (Nikolaiviertel) [http://www.gedenkbibliothek.de],
in einer öffentlichen Veranstaltung vor (Unkostenbeitrag pro Person: 2,50 EUR). In der Anlage übersende ich das betreffende Veranstaltungsprogramm der Bibliothek.
Sicherlich sind die Veranstaltung und die Möglichkeit, mit der Autorin ins Gespräch zu kommen, für viele von Ihnen, aber auch für weitere Betroffene und Beteiligte des Rehabilitierungsverfahrens, von Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Mützel .
.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Der „Betroffenen-Ansprechpartner“,Ralf Weberin seinem Beitrag vom Fr. 08.05.2015, um 15:51 UhrHEIMKINDER-FORUM.DE – in dem anderen diesbezüglichen Thread – ( @http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post460148), hebtschonganzrichtignocheinmalbesondershervor:
[ ... ] es geht [ in diesem (BGH) Bundesgerichtshofbeschluss 4 StR 525/13 vom 25.03.2015], vorerst nur darum, dass Heimkinder, deren Eltern politisch motiviert eingesperrt wurden, nicht automatisch feststellen lassen können, dass sie damit auch politisch motiviert der Heimerziehung übergeben wurden.
Es geht nur um die Annahme und bisher so gehandhabte Auslegung der Oberlandesgerichte, dass mit der politisch motivierten Unterbringung der Eltern im "Erziehungssystem DDR" automatisch auch die Kinder der politischen Verfolgung unterworfen wurden.
Der BGH kippt damit nur eine [ bis zu diesem Zeitpunkt von manchen Oberlandgerichten angewandte ] Regelanwendung!
Sachlich war[ ist und bleibt !]auch richtig anzuwenden, dass eine derartige Unterbringung im geschlossenen Heimsystem, von Kindern, deren Eltern politisch verfolgt waren, auch sachfremd sind und somit zu rehabilitieren waren[ sind und bleiben !].Auch Unterbringungen im Heim, gerade im Jugendwerkhof sind zudem freiheitsentziehende Maßnahmen und unterfallen auch den Anwendungsvorschriften des Rehabilitationsgesetzes.
[ ……… ]
In diesem Sinne, Ralf Weber .
Und niemand hat bisher etwas entgegengesetztes behauptet; und es wäre auch total irrsinnig etwas entgegengesetztes zu behaupten. .
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do Mai 14, 2015 10:15 pm, insgesamt 1-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Hallo René Zienicke ( vielleicht liest Du ja auch hier ),
aber auch für alle anderen, die es interessiert,
ein deutscher Anwalt, …… ……, bat mich (Mi. 13.05.2015, um ca. 21:30 Uhr) dies in den maßgeblichen Foren zu verbreiten und an möglicherweise interessierte Parteien/Personen weiterzuleiten.
. Sehr geehrter Herr Mitchell,
ImHEIMKINDER-FORUM.DEbeklagt sich ein Benutzer namens René Zienicke, der auch an der gestrigen Veranstaltung [ im Berliner Nikolaiviertel ] teilnahm, dass er nicht rehabiliert werden könne.
Vielleicht können Sie ihm mitteilen, dass er doch einmal die Hilfe von Herrn [Jens] Planer-Friedrich vom [Berliner] Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Anspruch nehmen möge (http://www.berlin.de/lstu/wir-ueber-uns ... eiter.html). Herr Planer-Friedrich ist Experte für Rehabilitierungsrecht und kann sich die Sache einmal genauer anschauen. Bei der Rehabilitierung von Heimkindern bewegt sich gerade einiges, insbesondere Einweisungen in das Sonderheimkombinat haben gewisse Chancen auf Rehabilitierung.
Sorry, dass ich Sie so als "Sprachrohr" benutze, aber es ist ja für eine gute Sache.
Beste Grüße
[ ein deutscher Rechtsanwalt ] .
.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. ImHEIMKINDER-FORUM.DEberichtet »Benutzer2017« in einem von ihm am Montag, 6. Februar 2017, um 17:55 Uhr, eröffneten Thread betitelt »Durchgangsheim Bad Freienwalde: Erfolgreiche Rehabilitierung« @http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post541003:
. Eine Zeitung berichtet heute darüber, dass eine Betroffene, die im Durchgangsheim Bad Freienwalde lebte, nach langem Kampf endlich rehabilitiert wurde und nun eine Opferrente (300 EUR im Monat) erhalten kann:
Norda Krauel, so der Name der Betroffenen, war erst vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Dann wurde sie vom Oberlandesgericht Brandenburg rehabilitiert.
Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, vor den Gerichten für seine Rehabilitierung zu kämpfen, auch wenn der Weg steinig ist und erst bei oberen Instanzen Erfolg hat. Insbesondere inSachsen-Anhaltsind für Betroffene von Spezial- und Durchgangsheimen die Rehabilitierungsvoraussetzungen sehr günstig. Spielt die erste Instanz in diesen Fällen nicht mit, sollte man sich unbedingt an das sehr opferfreundliche Oberlandesgericht Naumburg wenden.
Näheres zu Sachsen-Anhalt hier:Achtung! Rehabilitierung für Bezirke Halle und Magdeburg@http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... Magdeburg/. (Diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben.)
Näheres zum Rehabilitierungsverfahren auch hier:Bundesverfassungsgerichtsbeschluss 2 BvR 2063/11, 18.12.2014 (insbesondere für alle Ehemaligen Heimkinder-OST)@http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... /?pageNo=3(in meinem Beitrag vom 10. Januar 2017 [um 16:18 Uhr]). (Diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben.)
Grüße
Benutzer2017 .
Boardnutzerin »Marianne Teltz« fügte dann dort auch sogleich im nachfolgenden Beitrag hinzu:
. Ich bin auch vom OLG Naumburg für Eilenburg rehabilitiert. Den zweiten Antrag für Halberstadt hat dann gleich das Amtsgericht positiv entschieden; da wurde sogar das Durchgangsheim Magdeburg und das Erich-Weinert Kinderheim Magdeburg mit rehabilitiert. .
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So Feb 19, 2017 2:38 pm, insgesamt 1-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Ehemalige Heimkinder-OST – informiert Euch bezüglich Eurem Recht !!
Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), im Fall Madaus gegen Deutschland (Entscheidung vom 9. Juni 2016), ist, meines Erachtens, extremewichtigundweitreichendanwendbarseitensallenAntragstellernundAntragstellerinnen – Geschädigten des DDR-Unrechtsystems – die einen Antrag oder erneuten Antrag gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellen, gestellt haben oder stellen wollen !!
Die Rechtsfrage ist:Darf einem Kläger / Antragsteller eine mündliche öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert werden?--- „Verstoß gegen das rechtliche Gehör“
Weil ihm eine Pressemitteilung der Klägeranwälte nicht gefiel, strich das LG Dresden 2008 kurzerhand einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Das OLG und BVerfG sahen darin kein Problem, doch der EGMR gibt dem Kläger acht Jahre später Recht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag einen Fall entschieden, dessen Ursprünge weit in die Vergangenheit zurück reichen – im prozessualen Sinne bis 2008, eigentlich aber bis 1947. Damals erklärte die unter sowjetischer Besatzung stehende sächsische Landesregierung die Gründer des deutschen Pharmaunternehmens Madaus GmbH – ebenso wie viele weitere Industrielle – zu Nazi-Verbrechern und überführte ihre in Radebeul gelegene Hauptniederlassung in den Staatsbesitz. Die Brüder Madaus gründeten das Unternehmen daraufhin in Westdeutschland neu und formten es bis zu einer Krise im Jahr 1992 zu einem der erfolgreichsten deutschen Pharmaunternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern.
Udo Madaus, Sohn des Unternehmensgründers Friedhelm Madaus, setzte sich nach der deutschen Wiedervereinigung für eine Wiedergutmachung der Enteignung seines Vaters durch das Sowjetregime ein. Er unternahm umfangreiche Recherchen zu Anlass, Art und Ablauf von Verstaatlichungen in der DDR, und entwickelte sich zu einem der prominentesten Fürsprecher der von Enteignungen betroffenen Unternehmer und ihrer Erben.
Der Bundesrepublik warf Madaus vor, sich nicht ausreichend um einen gerechten Ausgleich für das geschehene Unrecht zu bemühen, da Grundstücke aus "normalen", verwaltungsrechtlichen Enteignungen in aller Regel nicht zurückübertragen wurden. Ausnahmen gab es nur nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), wenn mit der Enteignung zugleich eine strafrechtliche Verfolgung einherging.
Verhandlung nach unliebsamer Presseerklärung abgesetzt
Nach diesem Gesetz erhob auch Udo Madaus Klage vor dem Landgericht (LG) Dresden. Verfahren dieser Art hatte das LG bis zu jenem Zeitpunkt stets ohne mündliche Verhandlung entschieden; gemäß § 11 Abs. 3 StrRehaG ist dies auch als gesetzlicher Regelfall vorgesehen. Da Madaus und seine Anwälte jedoch mehrere hundert Seiten sehr umfangreicher Verfahrensakten eingereicht hatten, und weil sie mit umfassender Argumentation zur entscheidungserheblichen Frage nach der Rechtsnatur der Enteignung eine andere Auffassung vertraten als in der Rechtsprechung bis dahin üblich, beraumte das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 19. August 2008 an.
Die Anwälte, die das offenbar schon als halben Sieg werteten, veröffentlichten daraufhin im Juli eine Presseerklärung, in der es u.a. hieß: "Dabei werden die beiden Rechtsvertreter von Herrn Dr. Madauseingehend auch mündlich darlegen, was sich im Rahmen der 'Wirtschaftsreform' tatsächlich abgespielt hat und daß die bisherige Form der Aufarbeitung dieses Unrechts keinen Bestand mehr haben kann. Neben der Erörterung neuer juristischer Fragestellungen wirddie mündliche Verhandlungdamit auch ein wichtiges Stück Zeitgeschichte aufdecken, da die damaligen Verfolgungen weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden."
Als Reaktion auf diese Erklärung, nur elf Tage vor dem geplanten Termin, sagte das LG die Verhandlung wieder ab (Beschl. v. 08.08.2008, Az. BSRH 22/06). Entgegen seiner ursprünglichen Annahme verspreche es sich davon inzwischen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn mehr; umgekehrt hätten die Kläger offenbar vor, das Verfahren als öffentliches Forum zu missbrauchen.
In seiner späteren Entscheidung wies das LG Madaus' Klage ab, da es sich bei der Enteignung seines Vaters "nur" um eine verwaltungsrechtliche, nicht aber um eine strafrechtliche Maßnahme gehandelt habe (Beschl. v. 24.08.2009, Az. BSRH 22/06). Rechtsmittel blieben ebenso erfolglos (OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2010, Az. 1 Reha Ws 98/09) wie eine spätere Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2013, Az. 2 BvR 1511/11).
EGMR: Missfallen rechtfertigt Terminstreichung nicht
Acht Jahre später kommt nun jedoch der EGMR dem Unternehmenserben zur Hilfe (Urt. v. 09.06.2016, Az. ECHR 197 (2016)). Er betont zwar, dass am Verzicht auf eine mündliche Verhandlung per se nichts auszusetzen sei, zumal dies bei strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren sogar den gesetzlichen Regelfall darstelle. Nachdem das LG eine mündliche Erörterung im Fall von Madaus aber ausnahmsweise als sinnvoll angesehen hatte, hätte es von dieser Entscheidung nur aufgrund besonderer Umstände wieder Abstand nehmen dürfen.
Solche Umstände hätten aber nicht vorgelegen. Seine Aussage, wonach nun kein Erkenntnisgewinn mehr durch eine mündliche Verhandlung zu erwarten sei, habe das LG nicht begründet. Der einzige neue Umstand, den es in seinem Beschluss vom 8. August 2008 erwähnt habe, sei die Pressemitteilung der Anwälte von Madaus gewesen.
Diese habe aber nicht dazu geführt, dass die Sach- und Rechtslage weniger streitig oder der Klägervortrag weniger umfangreich geworden wären als zuvor.Die Gründe, derentwegen das LG sich überhaupt entschlossen hatte, eine mündliche Verhandlung anzusetzen, hätten also fortbestanden, so der EGMR. Ein bloßes Missfallen des LG über die Presseerklärung sei kein hinreichender Grund, um die einmal gewährte mündliche Verhandlung wieder abzusetzen, zumal nicht mit gravierenden Störungen während der Verhandlung zu rechnen gewesen sei. .
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do Feb 09, 2017 8:01 am, insgesamt 1-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Ehemalige Heimkinder-OST – informiert Euch bezüglich Eurem Recht !!
Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), im Fall Madaus gegen Deutschland (Entscheidung vom 9. Juni 2016), ist, meines Erachtens, extremewichtigundweitreichendanwendbarseitensallenAntragstellernundAntragstellerinnen – Geschädigten des DDR-Unrechtsystems – die einen Antrag oder erneuten Antrag gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellen, gestellt haben oder stellen wollen !!
Die Rechtsfrage ist:Darf einem Kläger / Antragsteller eine mündliche öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert werden?--- „Verstoß gegen das rechtliche Gehör“
» Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Madaus gegen Bundesrepublik Deutschland vom 9. Juni 2016 : Verletzung des Rechts auf öffentliche mündliche Verhandlung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren / Raumer, Stefan von [VerfasserIn]. Enthalten in: Zeitschrift für offene Vermögensfragen, Rehabilitierungs- und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 26(2016), 2, S. 50-60
Verletzte Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: die Entscheidung des EGMR im Verfahren Madaus gegen Deutschland / Wasmuth, Johannes [VerfasserIn]. Enthalten in: Zeitschrift für offene Vermögensfragen, Rehabilitierungs- und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 26(2016), 2, S. 60-67 «
. Erste Stellungnahme zum „Madaus-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 09. Juni 2016, fünfte Sektion, Beschw. 44164/14, Prozeßbev.: RAe von Raumer sowie Dr. Wasmuth.
Dieses(für EGMR-Verfahren relativ schnell ergangene)deutliche Urteil gegen die BRD wegen Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren ist in seiner Signalwirkung und mittelfristigen Konsequenzen nicht zu unterschätzen: zum einen, weil die Straßburger Richter offensichtlich erkannt hatten, dass es den Richtern vom LG Dresden mit der willkürlichen Verweigerung rechtlichen Gehörs mit dürftigen Vorwänden darum ging, jede Diskussion über die wohlbegründeten Argumente des Beschwerdeführers zu verhindern und eine Transparenz des Verfahrens im Keim zu ersticken. Die klare Zurechtweisung an die deutsche Justiz zur Transparenz und den Kriterien für faire Verfahren liest sich wie eine – für das Landgericht peinliche – Belehrung über die Grundprinzipien der demokratischen Gesellschaft, die übrigens auch andere Vertreter, verantwortlich in den Organen der deutschen Rechtspflege, vornehmlich in Karlsruhe und Leipzig, ernst nehmen sollten.
Zum anderen macht das Urteil unausgesprochen das – wieder einmal – an Willkür grenzende Verhalten des Bundesverfassungsgerichts deutlich, was hoffentlich – mit öffentlichem Druck - doch einmal zu einer Überprüfung und öffentlichen Diskussion führen wird. Denn „Karlsruhe“ hätte sehr wohl etwas zu den Dresdner Abläufen sagen können oder sogar müssen, anstatt das Rechtsmittel ohne jedwede Begründung gem.§ 93 d, Abs.1, Satz 3, des Gerichtsverfassungsgesetzes wie eine Petitesse oder als Ausdruck von inkompetenter Bürger- Querulanz zurückzuweisen.
Von brisanter Aktualität ist nun, dass dieses Urteil dazu führt, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren Madaus (das jetzt quasi wie ein Präzedenzverfahren aussieht) wieder aufgegriffen werden muss. Dabei ist die zuständige Kammer verpflichtet, sich an die Straßburger Vorhaben zu halten. Vor diesem Hintergrund werden die Anwälte des Dr. Madaus es den Dresdner Richtern nicht gerade leicht machen. Denn deren Versuch, mangels eigener überzeugender Argumente ein grundsätzlich so herausragendes Verfahren kurzerhand zu ersticken, dürfte somit krachend gescheitert sein.
Jetzt kann das geschehen, was man beim Landgericht so gefürchtet hatte. Das Signal von Straßburg beleuchtet nämlich auch schlaglichthaft, dass dieses Stück nicht zu Ende sein kann. Zumal Dr. Madaus kein Unbekannter ist, auch dank seiner Bücher. Es geht konkret um die strafrechtliche Rehabilitierung und damit endlich um eine Kurskorrektur zur richtigen Anwendung vorhandener Gesetze und ihrer konsequenten Umsetzung in einem Rechtsstaat – mit transparentem Verfahren. Allerdings: den Rechtsstaatlern und den Rechtsanwendern steht jetzt erst recht eine neue Herkulesarbeit bevor. –
Immerhin wird aber in der Öffentlichkeit der 09. Juni 2016 als „Tag des Rückenwinds“ aufgenommen und damit die Kurskorrektur-Debatte mit beträchtlicher Eigendynamik wirkungsvoll Fahrt aufnehmen.
are/prst.uln 30.07.2016
Anlagen: Pressemitteilung Kanzlei von Raumer sowie, FAZ-Notiz vom 10.06.2016 Eine deutsche Übersetzung des Urteils liegt uns bereits vor. .
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do Feb 09, 2017 12:13 pm, insgesamt 2-mal geändert.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Ehemalige Heimkinder-OST – informiert Euch bezüglich Eurem Recht !!
Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), im Fall Madaus gegen Deutschland (Entscheidung vom 9. Juni 2016), ist, meines Erachtens, extremewichtigundweitreichendanwendbarseitensallenAntragstellernundAntragstellerinnen – Geschädigten des DDR-Unrechtsystems – die einen Antrag oder erneuten Antrag gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellen, gestellt haben oder stellen wollen !!
Die Rechtsfrage ist:Darf einem Kläger / Antragsteller eine mündliche öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert werden?--- „Verstoß gegen das rechtliche Gehör“
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Madaus gegen Deutschland
Leicht verständliche Chronologie des Verfahrens durch alle Instanzen, bis zum EGMR in Straßburg.
von Raumer, Die Entscheidung des EGMR in der Sache Madaus gegen Bundesrepublik Deutschland
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Madaus gegen Bundesrepublik Deutschland vom 9. Juni 2016 – Verletzung des Rechts auf öffentliche mündliche Verhandlung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren –
Von Rechtsanwalt STEFAN VON RAUMER, Berlin .
[Seite 60-67 (also insgesamt 7 Seiten---hier online aber ist nur die erste dieser 7 Seiten zugänglich) ]
ZOV 2/2016
Wasmuth, Verletzte Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung
Verletzte Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Die Entscheidung des EGMR im Verfahren Madaus gegen Deutschland
Von Rechtsanwalt Dr. JOHANNES WASMUTH, München .
Ich empfehle allen Ehemaligen Heimkindern-OST, die planen einen Antrag auf Strafrechtliche Rehabilitierung zu stellen, ALLDIES genau zu studieren. .
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
►grundeigentum-verlag.de[ Siehe @https://premium.grundeigentum-verlag.de ... erhandlung](Abodienst, Leitsatz frei)[im Übrigen gebührenpflichtig –Dies könnte das vollständige Straßburger-Urteil in deutscher Übersetzung sein!][Jeder kann es kaufen. --- Ich selbst aber habe es bisher noch nicht gekauft.] Madaus / Deutschland - Recht auf öffentliche mündliche Verhandlung, strafrechtliche Rehabilitierung außergerichtlicher Strafmaßnahmen, Schadensersatzanspruch im Beschwerdeverfahren beim EGMR, Wiederaufnahme des nationalen Verfahrens nach einem Urteil des EGMR
►Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte[ Siehe @http://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-163443"]}] MADAUS v. GERMANY
Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Civil proceedings; Article 6-1 - Public hearing) (englisch)[Das Urteil im Volltext in Englisch!]
►juris[ Siehe @http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE548972016(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)[gebührenpflichtig – Dies könnte das vollständige Straßburger-Urteil in deutscher Übersetzung sein!][Jeder kann es kaufen.---Ich selbst aber habe es bisher noch nicht gekauft.] .
.
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ MM
. Ehemalige Heimkinder-OST – informiert Euch bezüglich Eurem Recht !!
Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), im Fall Madaus gegen Deutschland (Entscheidung vom 9. Juni 2016), ist, meines Erachtens, extremewichtigundweitreichendanwendbarseitensallenAntragstellernundAntragstellerinnen – Geschädigten des DDR-Unrechtsystems – die einen Antrag oder erneuten Antrag gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellen, gestellt haben oder stellen wollen !!
Die Rechtsfrage ist:Darf einem Kläger / Antragsteller eine mündliche öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert werden?--- „Verstoß gegen das rechtliche Gehör“
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Madaus gegen Deutschland
Enteignungen und Wiedergutmachung - Deutschland verurteilt
http://www.staatshehlerei.org/kontakt-impressum/ Kemperdick, Karin
Grevenbroicher Weg 70
D-40547 Düsseldorf
e-mail:webmaster@staatshehlerei.org „Die Inhalte unserer nicht gewerblichen (demzufolge auch nicht ertragsorientierten) Website sind für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch unentgeltlich nutzbar.“
. 28. Juli 2016
Von Klaus Peter Krause - Jahrgang 1936, Publizist und Autor, von 1966 bis 2001 Wirtschaftsredakteur bei der "FAZ".
Deutschland nennt sich Rechtsstaat. Weitgehend ist es das auch noch. Aber schon längere Zeit nicht mehr immer. In Tausenden von Fällen haben Bürger das erlebt und erleben es noch. Wer Recht in Deutschland nicht findet, wendet sich, falls er es vermag, an übernationale Gerichte, zum Beispiel an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zuvor allerdings muss er sämtliche nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben und dort abgewiesen worden sein. Einer von diesen Bürgern hat das auf sich genommen, aber in keiner Instanz sein Recht durchgesetzt:Dr. Udo Madausaus Köln. DahererhoberBeschwerde vor dem EGMR, wohlwissend, dass dieser nur einen winzigen Bruchteil der jährlich zigtausend Beschwerden annimmt und von den angenommenen nur einen Bruchteil positiv bescheidet. Aber Madaus hat den Prozess gewonnen und der Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt (Az: 44164/14).
Auch für andere Justizopfer von Bedeutung
Dieses Urteil wird auch für andere Rechtsfälle Folgen haben.Darüber informiert hat Udo Madaus jetzt auf einer Veranstaltung in Berlin (Hotel Kempinski) mit seinen Anwälten Stefan von Raumer (Berlin) und Dr. Johannes Wasmuth (München). Knapp 100 Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, im Wesentlichen solche Opfer deutscher Justiz, die mit dem Fall Madaus vergleichbar sind.Auch für diese anderen Justizopfer ist das EGMR-Urteil– im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verfahren vor dem Landgericht Dresden –von grundsätzlicher Bedeutung.Für sie, die sich die kostspieligen Rechtswege bis zum Ende finanziell häufig nicht mehr leisten konnten, hat Madaus seine Verfahren, wie es jetzt in Berlin zum Ausdruck kam, in der Hoffnung aufPräzedenzwirkungebenfalls geführt. .